IKvu: Zur Erklärung der DBK zur sexuellen Gewalt in der Kirche
Ökumenisches Netzwerk
Initiative Kirche von unten - IKvu
Pressemitteilung
IKvu zur Erklärung zu sexueller Gewalt in der
Kirche zum Abschluss der Frühjahrsversammlung der DBK in Freiburg.
25.02.2010. Frankfurt/Main
Der Beschluss der DBK zur Revision der
"Leitlinien" bis Sommer ist ein richtig Schritt. Seit 2002 mahnt
die IKvu diesen Schritt immer wieder an. Doch auch wenn die deutschen Bischöfe
verständnisvolle Worte für die Opfer finden und die an ihnen begangenen
Verbrechen verurteilen, wird sich die Ernsthaftigkeit ihrer Beschlüsse an
der Umsetzung erweisen.
Die IKvu erneuert angesichts des bisher
unbefriedigenden Umgangs mit zum Teil schwer traumatisierten Menschen ihre
Kritik zu folgenden Punkten:
1) Das Versprechen einer "ehrlichen Aufklärung,
frei von falscher Rücksichtnahme" scheint eine Kursänderung im Umgang
mit sexuellen Gewalt-Delikten zu signalisieren. Doch wie soll diese
Absichtserklärung umgesetzt werden? Unabhängigkeit ist eine wesentliche
Voraussetzung für den Erfolg. Das Procedere bei der Aufklärung aller nach
Rom gemeldeten Fälle sowie die Überprüfung aller früheren Verdachtsfälle
scheint noch nicht geklärt zu sein.
2) Die Verantwortung der Diözesanbischöfe für die in
der Vergangenheit "intern geregelten" Fälle und Vereinbarungen
ist nicht geklärt. Dies betrifft insbesondere den Straftatbestand der
Strafvereitelung im Amt.
3) Die Frage der Entschädigung von Opfern sexueller
Gewalt ist nicht geklärt. Die Möglichkeit "finanzieller Unterstützung
therapeutischer Maßnahmen im Einzelfall" (Leitlinie 8) reicht nicht
aus.
4) Das derzeitige Konzept des "diözesanen
Beauftragten" genügt nicht den strengen Kriterien des Opferschutzes.
Die Revision der Leitlinien auch in Richtung des Hinzuziehens von externer
Kompetenz und einer "unabhängigen Ombudsstelle" als Anwältin des
Opfers geht in die richtige Richtung, um Einflussnahme weitgehend
auszuschließen, von Unabhängigkeit ist jedoch noch nicht die Rede.
5) Prävention in der Priesterausbildung setzt
einheitliche Standards voraus. Die zugesagte Überprüfung der diesbezüglichen
Inhalte ist unumgänglich, berücksichtigt werden muss jedoch auch die
dezentrale Ausbildungsstruktur, die eine Umsetzung gemeinsamer Standards
erschwert.
6) Die Einrichtung eines ständigen Büros mit
entsprechender Infrastruktur unter der Leitung von Bischof Dr. Stephan
Ackermann (Trier) ist zu begrüßen. Wir gehen davon aus, dass in diesem
Arbeitsbereich die noch offenen, hier von uns angesprochenen Fragen mit
Priorität behandelt werden und bieten unsere Mitarbeit an.
7) Die Erklärung ignoriert in auffälliger Weise den systemischen Zusammenhang: Im Kern ist sexuelle Gewalt in dieser Kirche ein strukturelles Problem, denn das autoritäre und streng hierarchische Kirchenbild fördert soziale, psychische und selbstverständlich auch sexuelle Formen von Gewalt. Hier liegt eine Sollbruchstelle zur demokratischen Gesellschaft der Bundesrepublik.
"Hier war der Versuch von Erzbischof Zollitsch, das Einklagen von rechtsstaatlichen Standards durch die Bundesjustizministerin mit einem Ultimatum zu kontern, sehr irritierend.", erklärte IKvu-Bundesgeschäftsführer Bernd Hans Göhrig in Berlin. "Die Kirche ist keine Parallelwelt, ihr Recht ist in unser Rechtssystem eingebunden."
Als Körperschaft öffentlichen Rechts verfügt die Kirche über Privilegien, die mit dem Schwinden der Bedeutung von Kirche und dem Auftreten anderer Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik zunehmend fraglich werden. Eine striktere Trennung von Staat und Kirche wird langfristig nicht zu vermeiden sein und ist im Interesse der Kirche auch wünschenswert.
Es ist Aufgabe der Zivilgesellschaft, hier auch weiterhin auf die Einhaltung ihrer demokratischen und rechtsstaatlichen Standards zu dringen.
Bernd Zielmann
0160 - 97 58 40 60
Dr. Uwe-Karsten Plisch
0176 - 502 69 099
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Basisgemeinden, kirchen- und gesellschaftskritischen Gruppen in der
Tradition des politischen Linkskatholizismus und -protestantismus und der
Befreiungstheologie.
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Die Erklärung der DBK im Wortlaut
