IKvu fordert eigene Regelung des Umgangs mit sexueller Gewalt im Bereich der DBK
Ökumenisches Netzwerk
Initiative Kirche von unten - IKvu
Pressemitteilung
IKvu fordert eigene Regelung des Umgangs mit
sexueller Gewalt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Klares Votum für
Opferschutz gefordert.
Vorbildliches Handeln des Jesuitenordens.
04.02.2010. Frankfurt/Main
Widerwillig und erst auf öffentlichen Druck von
kirchenkritischen Gruppen, Medien und Fachleuten reagierte die Deutsche
Bischofskonferenz (DBK) 2002 mit einer Rahmenempfehlung: "Zum Vorgehen
bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz" auf das Bekanntwerden immer neuer Fälle
von sexueller Gewalt.
Diese "Leitlinien" sind in ihrem Kern nur die
Umsetzung eines kirchenrechtlich bindenden Schreibens von 2001 (Motu proprio
"Sacramentum sanctitatis tutela" von Johannes Paul II. und erläuternder
Brief Kardinal Joseph Ratzingers als Vorsitzender der Glaubenskongregation),
in dem u.a. das Verfahren bei sexuellen Gewaltdelikten geregelt ist: Interne
Weiterleitung an Rom, Beschränkung der Akteure vor Gericht auf Priester,
Betonung der Geheimhaltungspflicht etc.
Es kann also nicht überraschen, dass die sog.
"Leitlinien" der Komplexität des Problems überhaupt nicht
gerecht werden: Sie verfehlen eindeutig die Perspektive der Opfer, sind
untauglich für eine wirksame Aufarbeitung und Prävention und
ignorieren den systemischen Zusammenhang zwischen kirchlichem Leitbild und
Gewaltausübung gegenüber Schwächeren und Abhängigen.
Die deutschen Bischöfe haben nur eine Chance,
angemessen und christlich zu reagieren: Sie müssen sich aus den
binnenrechtlichen Vorgaben lösen und auf der Basis einer fachkompetenten
Beratung ein eigenes Regelwerk erarbeiten, dass die systemimmanenten
Defizite der "Leitlinien" von 2002 korrigiert.
In der Kirche liegt eine hohe Kompetenz bei den
Jugendverbänden: Sie arbeiten seit Jahrzehnten konzeptionell und praktisch
auch zu sexualpädagogischen Themen, oft gegen den Willen ihrer
Bistumsleitungen. Vor allem kleine Verbände wie "Gemeinschaft
Christlichen Lebens" (GCL) und "Katholische Studierende
Jugend" (KSJ) - die traditionell dem Jesuitenorden nahestehen - sind
durch ihre geschlechtsspezifische Zweiverbandlichkeit prädestiniert für
genderorientierte Pädagogik mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche stark zu
machen, "NEIN!" zu sagen.
Doch statt dieses Potential zu fördern, versucht die
DBK unter dem Vorwand finanzieller Einsparungen Jugendverbände
kleinzuhalten; dies trifft besonders die Kleineren und unterminiert derzeit
erfolgreich den Status der Zweiverbandlichkeit im BDKJ.
Vorbildlich agiert derzeit der Jesuitenorden: Rektor
Klaus Mertes SJ und Provinzial Stefan Dartmann SJ treiben die Aufklärung in
den eigenen Fällen transparent und zugleich voller Verständnis für die
Betroffenen voran, sie bemühen sich um präventive Maßnahmen und klammern
auch die "Systemfrage" nicht aus. Dieses Beispiel fordert auch die
Bischofskonferenz heraus, endlich eine neue bundesweite Regelung zu
erarbeiten.
Die IKvu fordert:
1. Eine inhaltlich kompetente und verbindliche Regelung
für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz jenseits römischer
Vorgaben.
2. Die Einrichtung eines bundesweiten Gremiums zur
Erarbeitung und Umsetzung neuer Richtlinien, besetzt mit VertreterInnen der
MinistrantInnenarbeit, der Jugendverbände, der Diözesanräte, der
Kirchenleitungen und mit unabhängigen Sachverständigen.
3. Inhaltlich die Abkehr von der täterorientierten
Ausrichtung der "Leitlinien" und eine Hinwendung zu einer präzisen
und verbindlichen opferorientierten Perspektive.
4. Die Einführung unabhängiger Ombudsstellen als Anwälte
der Opfer anstelle der "diözesanen Beauftragten", um
Einflussnahme und Parteilichkeit auszuschließen, und zwar in Kooperation
mit kirchlich unabhängigen Beratungseinrichtungen.
5. Der qualifizierte Aufbau und die umfangreiche Förderung
einer Präventionsarbeit auf allen kirchlichen Ebenen, insbesondere in der
Priesterausbildung, der Gemeindearbeit und MinistrantInnenarbeit sowie die
Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen.
6. Dies schließt die Ausweitung der Förderung von qualifizierter insbesondere jugendverbandlicher Arbeit zum Thema sexuelle Gewalt mit ein: Mädchen und Jungen stark zu machen, "Nein!" zu sagen.
7. Die Entschädigung von Opfern sexueller Gewalt ist
noch immer nicht geklärt. Die Möglichkeit "finanzieller Unterstützung
therapeutischer Maßnahmen im Einzelfall" (Leitlinien 8) ist ein
Almosen und verkennt völlig die Situation der Betroffenen.
8. Die Kirche muss sich - auch in ihrem eigenen Interesse -
nachdrücklich für die Aufhebung der Verjährungsfrist einsetzen.
9. Die Verantwortung der Diözesanbischöfe - auch für
in der Vergangenheit "intern geregelte" Fälle - muss untersucht
werden. Dies betrifft insbesondere den Straftatbestand der Strafvereitelung.
Letztlich ist sexuelle Gewalt in dieser Kirche ein
strukturelles Problem:
Das autoritäre und streng hierarchische Kirchenbild fördert
soziale, psychische und selbstverständlich auch sexuelle Formen von Gewalt.
Daher sind alle Katholikinnen und Katholiken in der Verantwortung - ein
demokratisches Leitbild von Kirche wäre mit Partizipation, Transparenz und
Machtkontrolle die wirksamste Leitlinie.
Bernd Hans Göhrig
Bundesgeschäftsführer
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Kontakt:
Bernd Hans Göhrig
0179 - 52 44 075
goehrig@ikvu.de
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